Rettet Street View!
Und zwar nicht, weil ich irgendwelche Sympathien für google hätte.
Aber es ist in Deutschland nun einmal so, daß niemand eine Genehmigung braucht, um von öffentlich zugänglichen Straßen und Plätzen aus Photos von Gebäuden zu machen und sie zu veröffentlichen, seien die Gebäude nun privat oder öffentlich. So steht es im Urheberrechtsgesetz (§59). Selbst Personen, die nur “Beiwerk” sind, dürfen ohne deren Genehmigung abgebildet werden (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie §23). Lediglich in militärischen Schutzbereichen kann das Photographieren untersagt werden, diese müssen aber jeweils durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet werden.
Was für alle gilt, muß auch für google gelten. Lediglich über die Positionierung der Aufnahmekamera kann man streiten, weil sie sich über der gewöhnlichen Augenhöhe befindet. Aber eine lex google bredroht am Ende unser aller Recht, überall im öffentlichen Raum zu photographieren.
Es ist einer Überlegung wert, ob man nicht andernorts, z.B. auf seiner Internetseite, Bilder all jener Gebäude veröffentlichen sollte, die bei street view unkenntlich gemacht wurden.
Rettet die Panoramafreiheit!
Ich habe dazu ja schon einmal etwas geschrieben. Nachdem sie vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht unterlegen war, hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten jetzt Revision vor dem Bundesgerichtshof eingelegt. Offensichtlich bekommt die Stiftung zu viel öffentliche Gelder, wenn Sie solche Prozesse führen kann, um ihr absolutistisches Herrschaftsverständnis zu verteidigen.
Abgelegt unter: Berlin, Politik, PhotographiePosted By: Markus






