Montag, 26. Mai 2008 3:33 pm
In dem Film “Les Choristes” (”DIe Kinder des Monsieur Mathieu”) gibt es eine Szene, in der einer der Schüler beim Vorsingen das Lied “Maréchal, nous voilà” anstimmt und M. Mathieu darauf mit “”un peu demodé” antwortet. In der deutsch synchronisierten Fassung lautet die Antwort “Ein wenig aus der Mode”, aber der Liedtext wird nicht übersetzt. Wie soll der normale deutsche Zuschauer das verstehen? Wäre es nicht vielleicht logischer gewesen, den Jungen auf Deutsch “Die Straße frei” anstimmen zu lassen? Oder sollte man Filme nur in der Originalfassung sehen? Aber dann müßte ich in Zukunft darauf verzichten, indische Monumentalfilme anzuschauen.
Als ich im Internet so herumsuchte, stieß ich auch auf eine Seite, die sich der Verteidigung des Maréchal Pétain widmet.
Aber huch, darf ich denn nun eigentlich einen link auf diese Seite anbringen? Dies nicht zu tun, finde ich albern und habe die Seite dementsprechend auch verlinkt. Denn jeder, der bei google nach Maréchal Pétain sucht, findet sie. Nach eigener Auskunft widmet sich die Seite ausschließlich der historischen Verteidigung des Maréchal Pétain und außerdem distanziere ich mich hiermit ausdrücklich von den Inhalten. Wer übrigens die deutsche Fassung benutzen will, wird wenig davon haben, denn die ist weitgehend unverständlich, da sie offenbar mit Hilfe eines Übersetzungsprogrammes erstellt wurde. Wie könnten sonst solch Sätze wie “Die Mutter von Philippe meurt in 1858, nachdem an der Welt ein fünftes Kind gestellt zu haben”, oder “Fast Hundertjahrfeier hat er Bonaparte gedient dann das Imperium, und die Erzählung seiner Kampagnen schmiedet das erdachte von einem empfindlichen Kind, dessen Geist durch die Katastrophe von 1870 und den Revanchewillen getroffen wird, der daraus auftauchen wird”, zustande kommen?
Die Frage übrigens, ob es erlaubt sei, Pétain zu verteidigen, hat 14 Jahre lang französische und europäische Gerichte beschäftigt, nachdem 1984 in Le Monde eine Anzeige veröffentlicht worden war. die die Verteidigung Pétains zum Ziel hatte. 1998 entschied schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, daß dies unter die freie Meinungsäußerung fiele.
Ein wichtiger Grund für die Entscheidung war, daß der französische Staat Organisationen wie die “Association pour Défendre la Mémoire du Maréchal Pétain” keineswegs verboten hat, und er demzufolge auch nicht einschreiten könnte, wenn diese Organisationen versuchten, ihr Ziel, nämlich die Verteidigung Pétains, zu erreichen.
Für den Historiker wichtiger ist aber die Tatsache, daß es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte nicht als seine Aufgabe ansieht, in historischen Debatten Stellung zu beziehen, solange die vorgebrachten Tatsachen nicht offensichtlich falsch seien:
“La Cour estime qu’il ne lui revient pas d’arbitrer cette question, qui relève d’un débat toujours en cours entre historiens sur le déroulement et l’interprétation des événements dont il s’agit. A ce titre, elle échappe à la catégorie des faits historiques clairement établis – tel l’Holocauste – dont la négation ou la révision se verrait soustraite par l’article 17 à la protection de l’article 10. En l’espèce, il n’apparaît pas que les requérants aient voulu nier ou réviser ce qu’ils ont eux-mêmes appelé, dans leur publication, les ‘atrocités’ et les ‘persécutions nazies’, ou encore la ‘toute-puissance allemande et sa barbarie’. En qualifiant de ’suprêmement habile’ la politique de Philippe Pétain, les auteurs du texte ont plutôt soutenu l’une des thèses en présence dans le débat sur le rôle du chef du gouvernement de Vichy, la thèse dite du ‘double jeu’.”
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Gefunden Posted By: Markus