La gare des aïeux

Ein Netztagebuch zu Familienforschung, Verkehr und allem anderen

Wieso dürfen die das?

Sonntag, 2. Dezember 2007 9:13 pm

Wie schon kürzlich bin ich heute wieder über den Neuen Garnisonfriedhof am Columbiadamm spaziert. Jetzt, kurz nach dem 11. November und dem Volkstrauertag lagen dort auch verschiedene Kränze und Gestecke, z.B. am Denkmal für die in den Schlachten von Großbeeren und Dennewitz gefallenen französischen und preußischen Soldaten:

Das linke Gesteck ist in den Berliner Farben gehalten, was auf dem Bild schlecht zu erkennen ist. Auf der Schleife des rechten Gesteckes steht “Aux morts” und “A.C.R.B.”, “RK 05″ und “France”. Keine Ahnung, was die Abkürzungen bedeuten.

Auch am Denkmal “À la memoire des soldats français décédés à Berlin 1870-71″ ein Gesteck:

Auf den ersten Blick ist auch auf diesem Bild nichts Besonderes zu sehen:

Erst bei näherem Hinsehen entdeckt man, wer da mit am Werk war:

Und man fragt sich prompt, wieso dürfen die das? Wieso dürfen die, die sich in der Nachfolge derer sehen, die Millionen Menschen in Tod geschickt haben, auf einem landeseigenen Friedhof ein Gesteck niederlegen? Von “ehrenvoller Achtung” kann da wohl nicht die Rede sein, sondern nur von Menschenverachtung.

Irgendwer muß doch für dieses Denkmal zuständig sein, sei es das Bezirksamt Neukölln oder der Volksbund, und das Recht haben, bestimmten Personen und Personenkreisen zu untersagen, dort Kränze niederzulegen bzw. diese zu entfernen. Öffentlich bekannt ist die Sache ja, denn es wurde darüber auch im Tagesspiegel berichtet.

Zwar ist die NPD offiziell keine verfassungsfeindliche Organisation und sitzt in Neukölln sogar in der Bezirksverordnetenversammlung, aber vielleicht wäre es generell kein schlechter Gedanke, das Gedenken an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft der parteipolitischen Sphäre zu entheben? Es muß doch möglich sein, in der Friedhofssatzung zu bestimmen, daß an den entsprechenden Denkmälern Kränze und Gestecke mit Schleifen nur von staatlichen Institutionen, dem Volksbund, der Bundeswehr, Kirchen und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts, diplomatischen Vertretungen sowie Privatpersonen niedergelegt werden dürfen. Und die Berechtigung zur Abhaltung von Gedenkfeiern könnte man auf staatliche Institutionen, Volksbund, Bundeswehr, Kirchen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts und diplomatische Vertretungen beschränken.

Abgelegt unter: Berlin, Politik, Gefunden, Friedhöfe
Posted By: Markus

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